Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)

  1. Verbindlichkeit
    Für Bestellungen bei der Herolab GmbH Laborgeräte und Warenlieferungen durch die Herolab GmbH Laborgeräte gelten ausschließlich die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Dies gilt insbesondere auch im Falle entgegenstehender Einkaufsbedingungen des Bestellers. Abweichungen hiervon sind nur gültig, wenn sie durch die Herolab GmbH Laborgeräte schriftlich ausdrücklich bestätigt worden sind. Eine Bestellung (Auftragserteilung) ist nur angenommen, wenn sie schriftlich durch die Herolab GmbH Laborgeräte bestätigt worden ist.
  2. Zahlungsbedingungen
    Lieferungen sind netto innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung oder im Voraus zu zahlen. Skontoabzug ist unzulässig. Zahlungen für Auslandslieferungen haben durch unwiderrufliches Bankakkreditiv zu erfolgen. Bank- und Transferspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Hinsichtlich der Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln. Zahlungen sind unabhängig von geltend gemachten Mängeln zu leisten, soweit die Mängelrügen nicht unzweifelhaft berechtigt sind.
  3. Lieferzeit
    Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern der Liefervertrag sie nicht ausdrücklich für verbindlich erklärt. Ein Lieferverzug der Herolab GmbH Laborgeräte tritt nur nach schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist ein. Etwaige Haftungsansprüche gegen die Herolab GmbH Laborgeräte entstehen nur nach Maßgabe der unter Ziff. 6 geregelten Haftungsbestimmungen.
  4. Reklamation
    Zur Erhaltung seiner Gewährleistungsansprüche hat der Besteller die Waren unverzüglich nach ihrer Lieferung zu untersuchen, Schäden gegenüber dem Transportunternehmer zu reklamieren, den Schaden gemeinsam mit ihm aufzunehmen und schriftlich gegenüber der Herolab GmbH Laborgeräte zu rügen. Sichtbare Mängel bzw. Fehlmengen sind innerhalb von fünf Werktagen anzuzeigen.
  5. Gefahrübergang
    Der Besteller trägt die Gefahr der Lieferung (Verschlechterung, Verlust oder Zerstörung der Ware). Die Gefahr geht auf ihn über, sobald die Ware das Werksgelände der Herolab GmbH Laborgeräte verlassen hat.
  6. Gewährleistung *
    Die Gewährleistung beginnt mit Erhalt der Ware. Wurde eine Inbetriebnahme mit beauftragt, nach erfolgter Inbetriebnahme. Im Falle einer verspäteten Inbetriebnahme beginnt die Gewährleistung spätestens vier Wochen nach Erhalt der Ware, es sei denn, der Lieferant ist für die verspätete Inbetriebnahme verantwortlich.
  7. Schutzrechte Dritter
    Die Herolab GmbH Laborgeräte steht nicht dafür ein, dass durch die Benutzung der Ware keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm hergestellten Produkte selbst verantwortlich.
  8. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller stammenden Ansprüche im Eigentum der Herolab GmbH Laborgeräte. Im Falle des Zahlungsverzugs oder einer schuldhaften Verschlechterung der Ware kann die gelieferte Ware durch die Herolab GmbH Laborgeräte herausverlangt werden. Ein solches Herausgabeverlangen ist nur dann als Rücktritt vom Vertrag anzusehen, wenn die Herolab GmbH Laborgeräte dies ausdrücklich erklärt.
  9. Ausfuhr
    Von der Herolab GmbH Laborgeräte gelieferte Geräte und Waren dürfen nur nach der vorherigen schriftlichen Genehmigung in ein anderes Land als dasjenige, in dem sich der (Geschäfts-)Sitz des Bestellers befindet, weitergeliefert werden.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Einheitlicher Erfüllungsort ist Wiesloch. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist das zuständige Gericht am Sitz der Herolab GmbH Laborgeräte – Wiesloch. Die Herolab GmbH Laborgeräte behält sich vor, den Besteller an dessen (Geschäfts-)Sitz zu verklagen.

* Die Gewährleistungsfrist für Laborzentrifugen und verwandte Geräte beträgt zwei Jahre. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Glasbruch, Verstopfungsschäden sowie Schäden an Verbrauchsmaterialien wie Leuchtquellen, Dichtungen und Ventilen.

Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Nachbesserung oder Nachlieferung. Anfallende Transportkosten hat der Besteller zu tragen. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Der Besteller hat die nachgebesserte oder ersetzte Ware nach deren Erhalt unverzüglich zu untersuchen und Mängel der Herolab GmbH Laborgeräte schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel hat er spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung anzuzeigen.

Die Herolab GmbH Laborgeräte haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, sowie für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Verpflichtung zum Schadensersatz umfasst nur unmittelbare, vorhersehbare Schäden. Die Haftung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Haftung für Personenschäden, die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und die Haftung wegen des Fehlens einer von der Herolab GmbH Laborgeräte garantierten Beschaffenheit bleiben unberührt.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Herolab GmbH Laborgeräte
Ludwig-Wagner-Str. 12
D-69168 Wiesloch
Deutschland

Telefon: +49-(0)6222-5802-0
E-Mail: info@herolab.de

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